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Cannabis auf Rezept?

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005 haben Schmerzpatienten unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, THC-haltige Substanzen wie Cannabis in Apotheken zu erwerben. Konkreter ausgedrückt bedeutet dies: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheidet im individuellen Fall, beispielsweise dann, wenn Betroffene andere Schmerzmittel nicht vertragen oder diese nicht ausreichend wirken, dass Apotheken Cannabis zu medizinischen Zwecken an diesen bestimmten Personenkreis aushändigen dürfen.

Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sei die Anfrage nach solchen Behandlungen deutlich gestiegen. Seit 2005 seinen 954 Anträge auf die Ausgabe von medizinischem Cannabis eingegangen, davon etwa 40 Prozent im Jahr 2015. Zur Zeit haben circa 530 Patienten die Erlaubnis, das Mediakament in der Apotheke zu erwerben. 

Für die Gründe des rapiden Anstiegs der Anträge auf THC-Produkte hat das BfArM noch keine stichhaltige Erklärung. Dass die fortschreitende politische und gesellschaftlich Akzeptanz von Cannabis in den USA dabei eine Rolle spielen könnte, liegt allerdings durchaus nahe.