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Möglichkeit zur Krankschreibung ohne persönlichen Termin bleibt bis Mai bestehen

Der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit zur Krankschreibung per Telefonkontakt bis zum 31. Mai verlängert. Vorausgesetzt, dass es sich bei der Erkrankung um einen Atemwegsinfekt handelt, kann Patienten bis Ende Mai nach einem telefonischen Kontakt eine bis zu sieben Kalendertagen andauernde Krankschreibung ausgestellt werden. Eine einmalige Verlängerung des Krankenscheins um den gleichen Zeitraum ist nach einer „eingehenden Befragung“ des Patienten ebenfalls auf dem Telefonweg möglich. Neben der telefonischen Krankschreibung kann Patienten auch mittels Teilnahme an einer Videostream-Sprechstunde weiterhin ein Krankenschein ausgestellt werden. Seit Januar diesen Jahres gilt dies nicht mehr nur für der Praxis bekannte, sondern auch für neue Patienten. Für Letztere ist eine Krankschreibung allerdings nur bis zu drei Tagen möglich. Für eine Verlängerung des Krankenscheins müsste neue Patienten persönlich beim Arzt vorstellig werden.

Da die Entscheidung über die Vergabe einer Krankmeldung weiterhin beim Arzt liegt, besteht für den Patienten kein Rechtsanspruch auf einen Krankenschein per Telefon oder Videochat.