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Erweiterte Beratung vor Amputation bei diabetischem Fußsyndrom

Vor einer Amputation können sich Patienten auch die Meinung von einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie einholen.

Patienten, denen aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms zu einer Amputation geraten wird, können sich künftig auch von einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie eine zweite Meinung einholen. Nachdem die Facharztkompetenzen bei dieser Indikation bislang allein bei Diabetologen, Fachärzten mit diabetogogischer Zusatzbezeichnung, Gefäßchirurgen und Angiologen lagen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie im April 2021 erweitert. Nach einer abschließenden rechtlichen Prüfung der neuen Richtlinie durch das Bundesgesundheitsministerium können betroffene Patienten auch aus der Perspektive von Orthopäden und Unfallchirurgen über das Für und Wider einer Amputation und mögliche weniger invasive konservative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt und beraten werden.

„Die Patienten profitieren deshalb besonders, da gerade im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie in der Betreuung von Diabetespatienten therapeutische Maßnahmen zur Vermeidung einer Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom angesiedelt sind. Zu nennen sind Verfahren zur Verbesserung der Durchblutung, der Wundbehandlung und Druckentlastung sowie der Behandlung von Infektionen“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, Chefarzt der Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie an der Fachklinik Herzogenaurach und stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).