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Schwangerschaft und Impfschutz

Fehlt der Impfschutz gegen Keuchhusten und Influenza, sollte er noch während der Schwangerschaft aufgefrischt werden.

Die allgemeine Regel, in der Schwangerschaft keine Impfungen vorzunehmen, gilt nicht für die Grippe und die Keuchhustenimpfung. Die Arbeitsgemeinschaft Impfen des Berufsverbandes der Frauenärzte folgt den USA und Großbritannien, wo es entsprechende Empfehlungen bereits gibt, und empfiehlt auch in Deutschland schwangeren Frauen ohne entsprechenden Impfschutz, diese Impfungen innerhalb der letzten drei Schwangerschaftsmonate vornehmen zu lassen. Dadurch würden die Neugeborenen in den ersten Wochen nach der Geburt, wenn der Schutz durch die Abwehrzellen der Mutter langsam aufhört, vor den gefährlichen Infektionen geschützt. Keuchhusten kann bei Säuglingen zu Atemstillstand führen. Außerdem besteht für Frauen in der Schwangerschaft eine besonderes Risiko für eine Influenzainfektion. Der Verband weist auch darauf hin, dass vor einer anstehenden Geburt alle Bezugspersonen im Umfeld von Mutter und Kind ihren Impfschutz auf aktuellem Stand bringen sollten. Auch Frauen, die eine Schwangerschaft anstreben, sollten ihren Impfstatus checken, da nach Eintritt der Schwangerschaft die meisten Impfungen nicht mehr möglich sind.