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Impfmuffel: Meldepflicht für Kitas

Für die Gewährleistung einer höheren Impfabdeckung unter Kindern will die Bundesregierung nun auch Kitas in die Pflicht nehmen: Eltern, die bei einer Anmeldung in der Kindertagesstätte keinen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen können, müssen zukünftig dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses Gesetz soll der Bundestag am 1. Juni diesen Jahres verabschieden. 

Zwar gibt es bereits seit 2015 eine Beratungsvorschrift, welche bei Nichteinhaltung mit einer Geldbuße in Höhe von 2500 Euro geahndet wird, bisher konnten Kita-Betreiber über die Preisgabe der Beratungsverweigerer aber selbst entscheiden. 

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Kinder beitragen, denn in Kindergärten und Kitas brechen auch heute noch gefährliche ansteckende Krankheiten aus, die durch flächendeckende Impfungen vermieden werden könnten.

Eine landesweite Impfpflicht wie sie beispielsweise gerade das Italienische Parlament beschlossen hat, schließt die Bundesregierung allerdings derzeit aus.