Zum Hauptinhalt springen

Neues Gesetz: Schockfotos auf Zigarettenschachteln

Was in vielen Ländern schon längst beschlossen wurde, ist nun auch verpflichtend in Deutschland: Zigarettenhersteller müssen ab Mitte Mai 2016 ihre Packungen mit so genannten Schockbildern ausstatten. 

Die großformatigen Fotos zeigen die Auswirkungen des Tabak-Konsums in Form von Raucherlungen, schwarzen Zahnstummeln oder offenen Raucherbeinen. Auch die schon lange gesetzlich eingeführten schriftlichen Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln bleiben weiterhin vorgeschrieben. 

Ein Verbot tritt außerdem für Aromen in Kraft, die den Tabakgeschmack verdecken. Als einzige Ausnahme gilt hier die Mentholzigarette, deren Verkauf bis zum Jahr 2020 gestattet bleibt. 

Des Weiteren beschloss der Bundestag ein Werbeverbot für die so genannte E(lektrische)-Zigarette. Hierbei handelt es sich um ein neuartiges Produkt, bei dem sowohl nicht-nikotinhaltige als auch nikotinhaltige Flüssigkeit inhaliert werden kann. Die E-Zigarette gilt gerade bei Jugendlichen als sehr beliebt. Die Spätfolgen dieser angeblich gesünderen Alternative zu normalem Tabakkonsum sind noch nicht bekannt.