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Großraumbüros – fragwürdig in Sachen Gesundheit und Rentabilität

Viele Berufstätige kennen folgenden „Ohrenschmaus“aus ihrem Arbeitsalltag nur allzu gut: permanentes Telefongeklingel, Stimmengewirr sowie klackernde Tastaturen und Absätze, außerdem natürlich jede Menge Arbeit, auf die man sich eigentlich dringend konzentrieren müsste.

Arbeitgeber nutzen Großraumbüros, um ihre Angestellten besser im Blick zu haben. Des Weiteren soll die offene Raumgestaltung der Kommunikation zwischen den Kollegen dienlich sein. Doch einige Experten aus Medizin, Forschung und Psychologie mahnen, dass Großraumbüros eher wirtschaftliche Nach- als Vorteile mit sich bringen. Forscher des Hörzentrums an der Universität Oldenburg gehen beispielsweise davon aus, dass die Leistungsfähigkeit der Angestellten durch den permanenten Lärm und die damit verbundene Ablenkung um fünf bis zehn Prozent sinkt. Ein besonders großer Konzentrations-Killer seien laut Hörzentrum Oldenburg Gespräche, die in der Nähe des Arbeitsplatzes stattfinden. Dies liege an der Tatsache, dass das Gehirn zwar Geräusche wie etwa Telefonklingeln mit der Zeit ausblenden könne, nicht aber die gesprochene Sprache, welche immer automatisch wahrgenommen werde und somit als Störfaktor bestehen bliebe. Abgesehen von den direkten wirtschaftlichen Einbußen durch Konzentrationsmangel gibt es auch Hinweise darauf, dass die Arbeit in Großraumbüros durch den permanent erhöhten Stressfaktor förderlich für psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression ist. Dies bedeutet nicht nur hochgradig schwierige Lebensphasen für die betroffenen Angestellten sondern auch große wirtschaftliche Schäden für die Unternehmen aufgrund von langen Krankschreibungsphasen.

Ein wichtiger Faktor für die gesunde und leistungsstarke Arbeit im Großraumbüro ist ein ausreichendes Maß an Platz für jeden Mitarbeiter. Denn je weiter der eigene Schreibtisch von dem des Nachbarn weg steht, desto schonender für Ohren und Nerven. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Minimum von acht Quadratmetern pro Person, vor dem Siegeszug der Großraumbüros galten zwölf Quadratmeter als die rechtmäßige Untergrenze.